Entspannungskurse
Meine Kurse entsprechen den Anforderungen vom §20 SGB V und können somit im Rahmen der Prävention von allen Krankenkassen, in erheblichem Maß, finanziell gefördert werden.
Bitte informieren sie sich bei ihrer Krankenkasse über die Höhe der Finanzierungszuschüsse.
Ich biete momentan folgende Kurse an:
- Kursbeginn: 24.02.2014- 18.30 Uhr
- Kursbeginn: 03.02.2014- 18.30 Uhr
- Kursbeginn: 06.02.2014- 16.00 Uhr
Es besteht die Möglichkeit für "sozial benachteiligte Personen" (Hartz IV, Grundsicherung, Sozialhilfe- oder Personen mit vergleichbarem Einkommen), keine Kursgebühr entrichten zu müssen. Diese werde ich ihnen in einem persönlichen Gespräch erörtern.